Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen
1. Angebote
a) Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
b) Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt unserer Auftragsbetätigung; mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise Die Preise verstehen sich ab Werk. Sie schließen Verpackung, Frachtkosten, Montage, Zoll, Mehrwertsteuer und sonstige Nebenkosten nicht ein. Diese sind zusätzlich vom Besteller zu tragen. Erhöhen sich die für die Preisbildung maßgebenden Kostenfaktoren (wie zum Beispiel Preise für Fertigungsmaterial, Betriebsstoffe, Löhne und Frachten) zwischen Vertragsschluß und Lieferung, so sind wir berechtigt, aufgrund dieser Erhöhung den Preis entsprechend anzupassen und zu fordern.
3. Versand
a) Die Versandart liegt in unserem Ermessen, wenn keine besondere Versandart ausdrücklich vereinbart ist. Der Versand erfolgt, auch bei ausnahmsweise vereinbarter frachtfreier Lieferung , auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe an den Besteller, Spediteur, Frachtführer und dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Besteller über. Versand , Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie die zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Erfolgt die Lieferung durch werkseigene Fahrzeuge, wird auch keinerlei Haftung für Abladeschäden übernommen, ganz gleich, wer die Abladung vornimmt.
b) Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers
c) Die Verpackung wird selbstkostend berechnet.
4. Abnahme Waren, für die eine Abnahmepflicht besteht oder eine Abnahme vom Besteller vorgeschrieben wird oder Waren mit besonderen Gütervorschriften sind im Lieferwerk abzunehmen. anderenfalls gelten die Waren beim Verlassen des Werkes als bedingungsmäßig geliefert. Der Besteller hat sich beim Lieferer nach dem Zeitpunkt der Abnahmemöglichkeit zu erkundigen. Die Abnahmekosten trägt der Besteller.
5. Lieferzeit
a) Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Auftragseinzelheiten. Alle von uns gemachten Lieferfristangaben werden nach bestem Ermessen gegeben. Sie sind nur als annähernd und für uns unverbindlich zu betrachten. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten.
b) Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
c) Kommen wir in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer von schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens zwei Monaten vom Vertrag insoweit zurücktreten, als wir noch nicht erfüllt haben.
d) Nach- sowie Lieferfristen gelten in jedem Falle als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
6.Zahlung
Shopbestellungen sind per Vorkasse zu zahlen. 7. Gewährleistungen
a)Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns und nicht etwa bei Reisenden oder Vertretern vorzubringen. Anderenfalls gelten Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
b) In Ergänzung zu vorstehend geregelter unverzüglicher Rügepflicht gilt, daß der Besteller die Mängel, die bei der Prüfung nicht entdeckt werden konnten, unmittelbar nach Entdeckung schriftlich zu rügen hat, spätestens innerhalb von sechs Monaten seit dem vom Lieferer nachgewiesenen Versandtag oder Aushändigung ab Werk. Findet eine besondere Prüfung oder Abnahme der Ware gem. Ziff. 4) unserer Lieferbedingungen statt oder entgegen einer getroffenen Vereinbarung nicht statt, können Mängel und Unvollständigkeiten nach der Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden.
c) Fristgemäß gemeldete Mängel können von uns nur berücksichtigt werden, wenn der Besteller nachweist, daß der Mangel nicht auf falschen Einbau, falsche Inbetriebnahme, ordnungswidriger Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist.
d) Für Waren, insbesondere eingebaute Fremdfabrikate, die wir selbst von Vorlieferanten bezogen haben, wie beispielsweise Motoren, Getriebe, Schaltgeräte, Lagerungen, Schneidwerkzeuge und dergleichen, übernehmen wir eine Gewähr nur im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Lieferanten. Die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Lieferanten ist Sache des Bestellers. Auf sein Verlangen treten wir ihm die Gewährleistungsanspüche ab. In keinem Fall haften wir für Werkstoffmängel, die durch Verarbeitung durch uns nicht festgestellt werden können sowie für alle Dichtungen und Korosionsschäden.
e) Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserung , Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder einer mangelfreien Sache und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung verpflichtet.
f) Alle anderen Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt insbesondere für Folgeschäden aller Art, insbesondere auch für Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Verwendungen, die beim Besteller in Anlehnung einer beanstandeten Sache erwachsen sind. Entscheiden wir uns für eine Gewährleistung durch Ersatzlieferung, gehen die Transport-, Verpackungs- und sonstigen Nebenkosten zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist zur Rücksendung der mangelhaften Teile oder Sachen an uns frachtfrei verpflichtet.
g) Für Schwierigkeiten, die sich aus öffentlich - rechtlichen Vorschriften , gleichgültig welcher Art, auch aus solche, die den gewerblichen Rechtsschutz betreffen, sich beim Weiterverkauf oder der Verwendung der gelieferten Ware ergeben sollten, schließen wir gleichfalls jede Haftung aus.
h) Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, die unserer Vorlieferant vornimmt, sind auch für unseren Besteller maßgebend.
8. Allgemeines
a) Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Geschäft ergebenden Verpflichtungen, insbesondere für Lieferung und Zahlung ist Warstein.
b) Der örtliche Gerichtsstand für beide Teile ist Lippstadt.
c) Bei etwaigen Streitigkeiten gelten nur die Bestimmungen des deutschen Rechts.
d) Abweichende Bestimmungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart sind. Sie haben keine rückwirkende Kraft und gelten für spätere Geschäfte nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
e)Diese Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn einzelne Teile von ihnen unwirksam sein sollten.
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